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Fortbildungsangebote weiterer Träger

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind eigenverantwortlich, die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob das Angebot eines weiteren Trägers im Interesse der Lehrerfortbildung liegt und wer an dieser Lehrerfortbildung teilnimmt (BASS 20-23 Nr. 3) (PDF, 558 KB) . In Nordrhein-Westfalen gibt es deshalb keine zentrale „Lehrerdienstbefreiung“.

Weitere Träger können ihre Angebote über eine zentrale Suche des Ministeriums für Schule und Weiterbildung selbst bekanntmachen:

http://suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/

Sollten Sie Interesse daran haben, Ihr Angebot dort zu veröffentlichen, können Sie sich direkt hier registrieren.

Über unterschiedliche Suchmöglichkeiten können Lehrkräfte noch gezielter nach Angeboten für ihren Fortbildungsbedarf recherchieren und direkt Kontakt zur anbietenden Institution aufnehmen.


Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 02.Dezember 2024

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des Landes NRW und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.