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Kirchliche Angebote

Teilnahme an kirchlichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Nach den Vereinbarungen mit den Kirchen über kirchliche Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern ist die Entscheidung hinsichtlich der Genehmigung zur Teilnahme an den kirchlichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen nach den gleichen Maßstäben zu treffen, nach denen die Entscheidung über die Teilnahme an den Veranstaltungen staatlicher Träger (z. B. Bezirksregierungen, Schulämter) erfolgt.

Eine inhaltliche Bewertung der kirchlichen Angebote ist nicht zugelassen.

Wenn die Entscheidung über den Antrag positiv ausfällt, ist der Lehrkraft Sonderurlaub zur Teilnahme zu erteilen. Der Umfang des Sonderurlaubs darf je Urlaubsjahr 10 bzw. 12 Tage nicht überschreiten (5 Unterrichtstage/6 Unterrichtstage an der Schule je Woche). Dabei sind alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall (Vertretungsunterricht, Vorziehen bzw. Nachholen des Unterrichts) eingehend zu prüfen.

Sofern es sich um Angebote zum Erwerb einer Fakultas in den Fächern Evangelische Religionslehre oder Katholische Religionslehre handelt, kann Sonderurlaub – unter Belassung der Dienstbezüge – bis zu vier Wochen je Urlaubsjahr erteilt werden.

Die vollständigen Texte der Vereinbarungen sind in der BASS abgedruckt; Evangelische Kirchen: BASS 20 – 52 Nr. 4 (PDF, 607 KB) – Katholische Kirche: BASS 20 – 53 Nr. 5 (PDF, 608 KB) .


Regionale Ansprechpartner für kirchliche Fortbildungen


Evangelische Schulreferate

Katholische Schulreferate

Bezirksbeauftragte für die Berufskollegs - Evangelische Kirche

Bezirksbeauftragte für die Berufskollegs - Katholische Kirche

Überregionale Dezernate und Institute


Evangelische Institute

Katholische Institute

Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 16.Januar 2025

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