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Individuelle Förderung

Die wachsende Heterogenität in den Schulen ist eine der zentralen Herausforderungen für das Land Nordrhein-Westfalen. Es geht darum, Kindern und Jugendlichen in ihrer Vielfalt faire Chancen im Schul- und Bildungssystem zu ermöglichen und damit auch den sozialen Zusammenhalt im Land zu festigen.

Das wirft die Frage auf, wie in Schule und Unterricht konstruktiv mit den unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen, Interessen und Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler umgegangen werden kann.

Der Schlüssel zu einem erfolgreichen Umgang mit der wachsenden Heterogenität der Schüler liegt in einer Lern- und Unterrichtsumgebung, die das einzelne Kind und seine persönlichen Lernvoraussetzungen und -prozesse in den Mittelpunkt rückt und stärker auf individualisiertes, eigenmotiviertes Lernen ausgerichtet ist.

Die individuelle Förderung ist deshalb eine der zentralen Grundaussagen des Schulgesetzes in NRW: „Jeder Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung".



Ansprechpartner/in für inhaltliche Fragen:
Projektleitung QUA-LiS NRW:


Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 12.Oktober 2024

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