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Aktuelles

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und Downloads aus unserem Kompetenzteam und von unseren Partnern!


Zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

Der Personalrat bittet die KT-Leitung um den Hinweis an die Schulleiterinnen und Schulleiter, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen eine angemessene Mittagspause zu ermöglichen, bei der auch die voraussichtliche Fahrtzeit zum Veranstaltungsort berücksichtigt wird. Dieser Bitte kommt die KT-Leitung hiermit nach.

Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen, die sich zu einer Fortbildung nicht mehr anmelden können, weil diese schon voll ist, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des Kompetenzteams. Wir werden Ihnen dann eine Teilnahme ermöglichen.
Unsere Moderatorinnen und Moderatoren achten darauf, ihre Fortbildungsveranstaltungen nach Möglichkeit an barrierefreien Orten durchzuführen.
Weiterhin beachten sie die Richtlinie zum SGB IX Nr. 11: „Schwerbehinderte Lehrkräfte sind zu Fortbildungsmaßnahmen, die vom Dienstherrn veranstaltet werden, bevorzugt zuzulassen."

Lehrkräfte für Sonderpädagogik

Alle Fortbildungen zu den einzelnen Stufen (Primar-, Sekundarstufe I und II) können auch von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern sowie von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen besucht werden, wenn dies nicht explizit in der Beschreibung ausgeschlossen ist.

Kinderbetreuung

Es ist beabsichtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die an Fortbildungsveranstaltungen nur dann teilnehmen können, wenn eine Kinderbetreuung erfolgt, finanzielle Unterstützung anzubieten, sofern die Betreuung nicht durch zur Familie gehörende Personen sichergestellt werden kann und das zu betreuende Kind nicht älter als 12 Jahre ist. Die Betreuungspersonen müssen von den Teilnehmern selbst gestellt werden.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte im Vorfeld der Maßnahme frühzeitig an die Geschäftsstelle des Kompetenzteams.

Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 28.März 2024

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