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Dienstvereinbarung "Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung"

Handshake

Zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und den Hauptpersonalräten für Lehrkräfte an Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen und Klinikschulen, Realschulen, Gesamtschulen/Sekundarschulen/Primus-Schulen, Gymnasien/Weiterbildungskollegs sowie Berufskollegs sind gemäß § 70 Landespersonalvertretungsgesetz NRW Dienstvereinbarungen zum „Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ geschlossen worden.

Den Wortlaut der Dienstvereinbarungen und der dazugehörigen Anlage („Kriterien zur Auswahl von Fortbildungsangeboten ‚anderer Anbieter‘“) können Sie hier herunterladen.


Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 28.April 2024

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